Intensiv-Workshop Buchhaltungsaufgaben 2015 - FIBU & Lohn

 

Spätestens ab 01.01.2016 gelten verschärfte Anforderungen des Bundesfinanzministeriums an die Umsetzung der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB), damit diese als „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ in der firmeneigenen Rechnungslegung als korrekt anerkannt werden können.

Seit 14. November 2014 existiert ein Schreiben des BMF, welches unter anderem konkretisiert, dass alle Geschäftsvorfälle spätestens am 10. Tag nach ihrem Vorhandensein als Buchungsvorgang revisionssicher in der firmeneigenen Buchhaltung aufzufinden sein sollten.

Diese Forderung betrifft auch alle Neben-, Hilfs- und Vorbuchhaltungen der Finanzbuchführung, wie die der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, die der Warenwirtschaft (z. B. Eingangsrechnungen, Fakturierung, Projekterfassung und Kalkulation, Lager), die der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Reisekosten und Fehlzeiten, die der Offenen Postenbuchhaltung sowie die der Zeiterfassung, sofern diese Zusatzbuchhaltungen zu gewinnwirksamen Buchungsvorgängen führen.

Eine Dokumentationsnotwendigkeit der betrieblichen Anwesenheit und der individuellen Fehl-und Pausenzeiten wird zudem aus dem Arbeitsrecht seit 2015 verlangt- das Mindestlohn-Gesetz spricht dort für sich selbst.

Alle notwendigen Arbeitsschritte für Ihren Betrieb ab 2015 für spätestens 2016 werden in unseren Seminar besprochen:

Es wird beleggebunden gearbeitet- so wie im richtigen Leben, es kommt was rein und muss verarbeitet werden.

Zeitraum: Von 08.00 h-16.00 h

Die Seminarunterlage wird als PDF bereitgestellt und enthält die Aufgabenstellungen, die via Notebook den TN abverlangt werden. Die TN sollten ihre firmeneigenen Notebooks mit Ihrem Lexware mitbringen. Falls das nicht möglich ist, werden wir ein entsprechendes Gerät zur Verfügung stellen.

Im Nachhinein wird dann als PDF das Lösungsheft zur Verfügung gestellt.

 


Termin:
Auf Anfrage

Details zur Schulung

Main-Business 11 Jahre Jubiläumsaktion:
nur 318 Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Teilnehmerzahl auf 10 Personen begrenzt
Mindestteilnehmerzahl 4 Personen
bitte firmeneigenes Notebook zur Schulung mitbringen (falls nicht möglich können wir eines stellen)
inkl. Unterlagen

Kopakt-Workshop Buchhaltungsaufgaben 2015 - FIBU & Lohn

 

Spätestens ab 01.01.2016 gelten verschärfte Anforderungen des Bundesfinanzministeriums an die Umsetzung der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB), damit diese als „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ in der firmeneigenen Rechnungslegung als korrekt anerkannt werden können.

Seit 14. November 2014 existiert ein Schreiben des BMF, welches unter anderem konkretisiert, dass alle Geschäftsvorfälle spätestens am 10. Tag nach ihrem Vorhandensein als Buchungsvorgang revisionssicher in der firmeneigenen Buchhaltung aufzufinden sein sollten.

Diese Forderung betrifft auch alle Neben-, Hilfs- und Vorbuchhaltungen der Finanzbuchführung, wie die der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, die der Warenwirtschaft (z. B. Eingangsrechnungen, Fakturierung, Projekterfassung und Kalkulation, Lager), die der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Reisekosten und Fehlzeiten, die der Offenen Postenbuchhaltung sowie die der Zeiterfassung, sofern diese Zusatzbuchhaltungen zu gewinnwirksamen Buchungsvorgängen führen.

Eine Dokumentationsnotwendigkeit der betrieblichen Anwesenheit und der individuellen Fehl-und Pausenzeiten wird zudem aus dem Arbeitsrecht seit 2015 verlangt- das Mindestlohn-Gesetz spricht dort für sich selbst.

Alle notwendigen Arbeitsschritte für Ihren Betrieb ab 2015 für spätestens 2016 werden in unseren Seminar besprochen:

Es wird beleggebunden gearbeitet- so wie im richtigen Leben, es kommt was rein und muss verarbeitet werden.

Zeitraum: Von 08.00 h-12.00 h

Die Seminarunterlage wird als PDF bereitgestellt und enthält die Aufgabenstellungen, die via Notebook den TN abverlangt werden. Die TN sollten ihre firmeneigenen Notebooks mit Ihrem Lexware mitbringen. Falls das nicht möglich ist, werden wir ein entsprechendes Gerät zur Verfügung stellen.

Im Nachhinein wird dann als PDF das Lösungsheft zur Verfügung gestellt.

 


Termin:
Mittwoch 21. Oktober 2015 - 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Details zur Schulung

Main-Business 10 Jahre Jubiläumsaktion:
nur 169 Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Teilnehmerzahl auf 10 Personen begrenzt
Mindestteilnehmerzahl 4 Personen
bitte firmeneigenes Notebook zur Schulung mitbringen (falls nicht möglich können wir eines stellen)
inkl. Unterlagen

Home Office Intensive Care Schulungen

Ab 01.01.2016 gelten verschärfte Anforderungen des Bundesfinanzministeriums an die Umsetzung der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB), damit diese als „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ in der firmeneigenen Rechnungslegung als korrekt anerkannt werden können.
Seit 14. November 2014 existiert ein Schreiben des BMF, welches unter anderem konkretisiert, dass alle Geschäftsvorfälle spätestens am 10. Tag nach ihrem Vorhandensein als Buchungsvorgang revisionssicher in der firmeneigenen Buchhaltung aufzufinden sein sollten.     

Diese Forderung betrifft auch alle Neben-, Hilfs- und Vorbuchhaltungen der Finanzbuchführung, wie die der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, die der Warenwirtschaft (z. B. Eingangsrechnungen, Fakturierung, Projekterfassung und Kalkulation, Lager), die der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Reisekosten und Fehlzeiten, die der Offenen Postenbuchhaltung sowie die der Zeiterfassung, sofern diese Zusatzbuchhaltungen zu gewinnwirksamen Buchungsvorgängen führen.

Eine Dokumentationsnotwendigkeit der betrieblichen Anwesenheit und der individuellen Fehl-und Pausenzeiten wird zudem aus dem Arbeitsrecht seit 2015 verlangt- das Mindestlohn-Gesetz spricht dort für sich selbst.

Damit Sie das alles mit Ihrer Lexwaresoftware ordentlich abdenken können haben wir neben den "normalen" Schulungen seit 2015 sogenannte Home Office Intensive Care Schulungen.

Sie sitzen dabei vor Ihrem eigenen PC und und können die Sachverhalte gleich in ihrem Lexware nachvollziehen.

Home Office Intensive Care Schulung Fibu und Lohn
Termine je nach Bedarf

Home Office Intensive Care Schulung Wawi und Fibu
Termine je nach Bedarf